Die Steuerdeklaration umfasst die Erstellung von Steuererklärungen für alle Steuerarten und Mandantenformen. Zu den Steuerarten gehören z. B. die Einkommen-, Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer. Diese werden je nach Bedarf für Gewerbetreibende, Selbstständige, Land- und Forstwirte, Kapitalgesellschaften und Arbeitnehmer erstellt. Neben den Erklärungen für die laufend veranlagten Steuern bearbeiten wir auch einmalig anfallende Steuerfälle, wie Schenkungsteuer- und Erbschaftsteuererklärungen sowie Erklärungen zur Feststellung des Einheitswertes von Grundstücken. Ziel unserer Beratung ist die Steuerminimierung unter Ausnutzung aller steuerlichen Wahlrechte und Berücksichtigung aller Absetzungsmöglichkeiten für unsere Mandanten.
Wir bilden uns laufend fort, um trotz der sich häufig ändernden Gesetze jederzeit auf dem aktuellen Stand zu sein und um zukünftige Entwicklungen möglichst schon im Voraus zu erkennen und entsprechend zu berücksichtigen.
"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen." Urteil Bundesgerichtshof 1965
Im Rahmen der Beratung prüfen wir die Steuerbescheide des Finanzamtes und legen in Absprache mit dem Mandanten Einspruch ein, wenn ein Steuerbescheid zu Ungunsten des Steuerpflichtigen erlassen wurde. Unsere Mandanten vertreten wir bei Rechtsbehelfsverfahren gegenüber dem Finanzamt sowie bei Verfahren vor dem Finanzgericht. Gerne geben wir Ihnen eine Einschätzung über die zu erwartenden Kosten vor Übernahme des Mandats. Die Rechnungsstellung erfolgt im Rahmen der Steuerberater-Vergütungsverordnung.