Die Steuerberatung ist unser Kerngeschäft. Im Interesse unserer Mandanten schöpfen wir alle steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten aus. Dafür haben wir das notwendige Know-How über den aktuellen Rechtsstand. Wir beobachten gleichzeitig die laufende Rechtsentwicklung, damit wir unsere Mandanten stragtegisch optimal auf die Zukunft vorbereiten können. Unsere Steuerberatung umfasst die steueroptimale Rechtsformwahl für das Unternehmen, bei Änderung der steuerlichen Grundlagen die Gestaltung des Rechtsformwechsels.
"Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig." (Baron Anschel Meyer Rothschild, Bankier)
Wir betreuen mittelständische gewerbliche Betriebe aller Branchen und Größen vom kleinen Handwerksbetrieb über Dienstleistungsunternehmen der verschiedensten Bereiche bis zum produzierenden Unternehmen. Weiterhin gehören zu unseren Mandanten Freiberufler, Kaufleute und Existenzgründer aus verschiedenen Branchen. Auch Privatpersonen mit unterschiedlichen Einkunftsarten (Vermietung, Kapitalvermögen, nichtselbständige Arbeit, Renten) zählen zu unserem Mandantenstamm.
Unsere Leistungen im Rahmen der Steuerberatung:
Gestaltungsberatung
regelmäßige Überprüfung der bestehenden rechtlichen Organisation des Unternehmens im Hinblick auf Änderungen des Steuerrechts
laufende Steuerplanung zur Senkung der steuerlichen Gesamtbelastung
Beratung hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen geplanter unternehmerischer Maßnahmen bis hin zu Unternehmensverkäufen
Nachfolgeplanung
Unterstützung des Mandanten bei der Erfüllung der auferlegten steuerlichen Verpflichtungen
Überprüfung von Steueranmeldungen und Steuerbescheiden auf Rechtmäßigkeit und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten
Unterstützung bei der Erstellung von Steuererklärungen
Ausfertigung bzw. Überprüfung von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen
Jahresabschluss und Buchführung
Allround-Service in der Finanz- und Anlagenbuchhaltung, auf Wunsch auch vor Ort
Erstellung und Interpretation aussagefähiger betriebswirtschaftlicher Auswertungen auf Monatsbasis (BWA), die den Anforderungen von § 18 KWG entsprechen.
auf Wunsch monatliche BWA-Meetings zur Besprechung der wirtschaftlichen Lage und ggf. Erarbeitung von Korrekturmaßnahmen
Einrichtung von Kostenstellenrechnungen
Erstellung von Jahres- und Zwischenabschlüssen nach HGB oder IFRS mit Erteilung einer berufsüblichen Bescheinigung
Erstellung von Eröffnungs- und Auseinandersetzungsbilanzen
Entwicklung einer Steuerbilanz aus der Handelsbilanz oder die Ableitung des steuerlichen Ergebnisses vom Handelsbilanzergebnis
Erstellung eines Finanz- und Vermögensstatus
Stellungnahmen und Gutachten zu steuerlichen Einzelfragen
Beratung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
Bearbeitung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsbehelfe sowie Vertretung vor den Finanzgerichten und/oder dem Bundesfinanzhof
Elektronische Übermittlung der Steuererklärungen und zukünftig auch E-Bilanz
GDPdU-Fachberatung (elektronische Archivierung steuerrelevanter Daten für die Betriebsprüfung)